Informationen zur Kirchenwahl am 1. Advent

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Informationen zur Kirchenwahl am 1. Advent

und eine große Bitte: Bitte geben Sie den Kirchältesten Ihrer Wahl Ihre Stimme! Gemeinde zu leiten, war vielleicht schon immer ein schwieriges Amt, aber in unseren Zeiten wird es immer schwieriger.

Unsere Kandidierenden für die Wahl der Kirchenältesten
Unsere Kandidierenden für die Wahl der Kirchenältesten

Wer bereit ist Verantwortung in einem Kirchengemeinderat zu übernehmen, muss sich darauf einstellen, dass es immer wieder zum Teil durchaus unliebsame Überraschungen gibt und Überlegungen, von denen man sich niemals etwas hätte träumen lassen. Es ist wie sonst in der Gesellschaft auch: Alles ist in Bewegung und keiner und keine weiß so genau, wo es hingeht, und trotzdem müssen neben dem vielen „Kleinkram“ auch weitreichende Entscheidungen getroffen werden. 

Den amtierenden Kirchenältesten gilt mein großer Dank, dass sie sich dieser Aufgabe gestellt habe. Es kommt ja noch dazu, dass die Kirche in den letzten Jahren einen Bedeutungsverlust erfährt, der denen, die mit ihrer Kirche verbunden sind, sehr weh tut. 

Und jetzt werden die neuen Kirchenältesten gewählt und meine Bitte heißt: Wenn es unter den Kandidierenden jemanden gibt, dem Sie ihr Vertrauen aussprechen können, dann gehen Sie bitte wählen. Selbst wenn es nur eine Person ist, der sie zutrauen, Sie in Ihrem Sinne zu vertreten, dann wählen Sie eben diese eine Person. Denn das braucht es einfach, das Gefühl, dass man auch gewollt ist in diesem Amt. 

Gewählt werden kann am 1. Advent, dem 30.11. 2025 beginnend nach dem Gottesdienst gegen 11:15 Uhr bis um 17:00 Uhr in Sankt Cyriak beziehungsweise dem evangelischen Gemeindehaus am Klosterplatz. Wer Briefwahl beantragt hat, (Anruf genügt: 07634/ 592179), kann diesen Brief entweder zur Wahl mitbringen oder ihn bis um 24:00 Uhr am 29. November diesen Jahres in den Briefkasten beim Pfarramt, Hauptstraße 74, 79295 Sulzburg einwerfen (lassen). Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die im Wahlverzeichnis eingetragen sind und spätestens am 30. November 2025 das 14. Lebensjahr vollendet haben. 

Wenn Sie Einzelheiten erfahren wollen, dann können die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der evangelischen Landeskirche in Baden über die Rechtssammlung online eingesehen werden: www.kirchenrecht-baden.de.

Mein herzlicher Dank gilt den Kandidierenden. Es tut auch mir als Pfarrerin gut zu wissen, dass ich nicht allein bin in der Aufgabe, die Gemeinde zu leiten. 

Eva Böhme, Pfarrerin 

Weitere Informationen gibt es auch auf www.kirchenwahlen.de.